
Von speziellen Beweiserhebungsverboten im Gegensatz zu generellen Beweiserhebungsverboten spricht man, bei Beweiserhebungsverboten die nur für bestimmte Verfahrensarten in der ZPO gelten. So ist z.B. im Urkundenprozess die Beweiserhebung für anspruchsbegründende Tatsache auf Urkundenbeweise beschränkt. Die einer Restitutionsklage zugrundeliegen...
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